Hinweisgeberschutz / Interne Meldestelle
Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN GmbH) legt großen Wert auf rechtmäßiges, transparentes und verantwortungsvolles Handeln. Um mögliche Rechtsverstöße frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, hat die MOIN GmbH gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet.
Aufgaben der internen Meldestelle
Die Aufgaben der internen Meldestelle der MOIN GmbH werden durch das zuständige Ministerium des Landes Niedersachsen wahrgenommen. Die Meldestelle dient der vertraulichen Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht.
Hinweise können insbesondere betreffen:
- straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße,
- Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Verordnungen oder behördliche Auflagen,
- sonstige Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der Tätigkeit der MOIN GmbH.
Wer kann Hinweise abgeben?
Hinweise können von folgenden Personen abgegeben werden:
· Beschäftigte der MOIN GmbH,
· Bewerberinnen und Bewerbern,
· ehemaligen Beschäftigten,
· Dienstleistern, Auftragnehmern und deren Beschäftigten,
· sonstigen Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben.
Abgabe von Hinweisen
Hinweise können vertraulich an die interne Meldestelle des Landes Niedersachsen übermittelt werden:
Per E-Mail: meldestelle.kommunen@mi.niedersachsen.de
Telefonisch unter der Rufnummer: 0511-120 17000
Schriftlich per Post an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
-Interne Meldestelle-
Postfach 2 21
30002 Hannover
Die Abgabe von Hinweisen ist auch anonym möglich, sofern der gewählte Meldekanal dies vorsieht.
Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgeber:innen
Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der in der Meldung genannten Personen wird vertraulich behandelt. Hinweisgeber:innen sind nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt, sofern der Hinweis in gutem Glauben erfolgt.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldestelle besteht die Möglichkeit, Hinweise auch an externe Meldestellen zu richten. Wir verweisen insbesondere auf die Internetseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) unter folgendem Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Missbrauch der Meldestelle
Die interne Meldestelle dient der Meldung tatsächlicher oder vermuteter Rechtsverstöße. Bewusst falsche oder missbräuchliche Meldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.