Was mit den Arbeitsverhältnissen der Personale bei den
jetzigen ÖPNV-Betreibern passiert, die keinen Zuschlag oder
nur für Teile ihrer bisherigen Verkehrsleistung einen Zuschlag
erhalten, haben die MOIN und der Landkreis keinen direkten
Einfluss. Beiden ist aber wichtig, den Personalen dort, wo es
von ihnen gewünscht ist, eine Sicherheit und Perspektive zu
geben. Seitens der MOIN wird den Fahrerinnen und Fahrern ein
Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages gemacht, wenn sie
bisher und bis zur Betriebsaufnahme überwiegend auf
Verkehrsleistungen tätig waren, die ihr derzeitiger
Arbeitgeber verliert. Zugleich will die MOIN sicherstellen,
dass auch ihren künftigen Subunternehmern das qualifizierte
Personal zur Verfügung steht und unterstützt und fördert
daher, wenn sich die Personale für eine Anstellung bei diesen
entscheiden.
Falls einer Fahrerin/einem Fahrer,
der nicht bei der MOIN selbst eingesetzt werden kann, durch
einen Subunternehmer ein direktes Arbeitsverhältnis angeboten
wird, stellt die MOIN den zwischen ihr und der Fahrerin/dem
Fahrer bestehenden Arbeitsvertrag ruhend. Während der
Ruhendstellung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten
ausgesetzt. Sollte das Arbeitsverhältnis mit dem
Subunternehmer enden, lebt der Arbeitsvertrag zwischen der
Fahrerin/dem Fahrer und der MOIN automatisch wieder auf und
das Arbeitsverhältnis wird fortgeführt.
Durch
dieses Modell wird eine hohe Beschäftigungssicherheit für das
Fahrpersonal gewährleistet.